Es werden geistig- und körperbehinderte Erwachsene ab 18 Jahre aufgenommen. Der Aufenthalt soll nicht beschränkt sein, sondern eine dauerhafte Heimat bieten.
Es wird aber auch die Möglichkeit einer Kurzzeitbetreuung angeboten, z. B. in Krankheitsfällen oder Urlaubszeiten der sonstigen Bezugspersonen.
BewohnerInnen, die werktags in Werkstätten für Behinderte beschäftigt werden, arbeiten in den umliegenden Einrichtungen. Andere BewohnerInnen, die nicht berufstätig sind, erfahren Förderung im „Wohnzentrum“ in der hauseigenen Werkstatt, arbeiten im hauswirtschaftlichen Bereich, als Unterstützung für den Hausmeister oder im Garten.
Das eigene Mobiliar kann auf Wunsch der BewohnerInnen mitgebracht werden.