18 Okt MDK Transparenzbericht 2017 | Note 1,0
Seit Herbst 2009 werden die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität veröffentlicht. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 in in § 115 Abs. 1a vor. Unsere Einrichtung wurde vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) auch im Jahre 2017 wieder überprüft und diesmal sogar mit der Note 1.0 bewertet. Dies ist für unsere Bewohner und auch unser Haus erneut sehr erfreulich.
Weitere Informationen zu den MDK-Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen finden Sie unter www.mdk.de.